Strafrecht

Sie haben ein Problem? Ich finde die Lösung.

Sie haben in jeder Lage des Verfahrens das Recht auf einen Verteidiger. So steht es in § 137 StPO. Das gilt, wenn: 


  • Sie Post von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht bekommen
  • Sie festgenommen oder verhaftet wurden
  • bei Ihnen durchsucht wird
  • gerade eine Gerichtsverhandlung gegen Sie stattfindet
  • Sie verurteilt wurden.


Zwar setzt effektive Verteidigung möglichst früh an, andererseits ist es für eine Verteidigung nie zu spät. So werden eine Vielzahl von Verdächtigen maßgeblich deshalb überführt, weil sie bei der Polizei eine Aussage gemacht haben. Dabei haben Sie das Recht zu schweigen, ohne dass dieses Schweigen nachteilige Folgen hat.

Ich berate Sie im gesamten Bereich des Strafrechts, u.a. im:

  • Arbeitsstrafrecht 
  • Betäubungsmittelstrafrecht 
  • Im Bereich der Vermögensdelikte 
  • Jugendstrafrecht 
  • Haftsachen 
  • Steuerstrafrecht 
  • Medizin-/Arztstrafrecht 
  • Steuerstrafrecht


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